| Klasse |
Was darf ich damit fahren? |
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
Welche Prüfung muss ich machen? |
Außerdem ist zu beachten |
Wissenswertes |
A
beschränkt
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Motorrad bis 25 kW Motorleistung
und einer Leermasse von
mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen
alle Krafträder gefahren werden.
Eingeschlossene Klassen: A1, M
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Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
-
Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
|
Theorieprüfung ist abzulegen
-
bei Erstaustellung
Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11** Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden
-
bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten ist
die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
-
Dauer mindestens 60 Minuten bei Klasse A
beschränkt und unbeschränkt
-
mindestens 45 Minuten bei Klasse A1
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb
und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und
Kraftfahrstraße)
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Mindestalter: 18 Jahre |
Wer den "alten" Führerschein der
Klasse 1a hat und
leistungsunbegrenzte Krafträder
fahren möchte, muss den
Führerschein umtauschen.
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A
unbeschränkt
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Motorrad über 25 kW Motorleistung
oder einer Leermasse von weniger als
6,25 kg pro kW.
Eingeschlossene Klassen:
A beschränkt, A1, M |
Mindestalter: 25 Jahre |
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| A1 |
Motorrad bis 125ccm Hubraum und
nicht mehr als 11 kW Motorleistung
Bis zur vollendung des 18. Lebensjahres
dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens
80 km/h bbH* gefahren werden.
Eingeschlossene Klasse: M |
Mindestalter: 16 Jahre |
Mit dem "alten", vor dem
01.04.1980 erteilten, Führerschein
der Klasse 3 oder 4 dürfen auch
Leichtkrafträder der Klasse A1
gefahren werden.
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| B |
Kraftwagen bis 3,5 t zG***
Mit der Klasse B dürfen Sie
mit einem Kraftfahrzeug
bis 3,5t folgende Anhänger
ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG***
-
Anhänger über 750 kg zG***
wenn die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer ist als die
Leermasse des Kraftwagens und
die Summe der zulässigen Gesamtmassen
von Zugfahrzeug und Anhänger nicht
größer ist als 3,5 t
Eingeschossene Klassen: M, L, S
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Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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Theorieprüfung ist abzulegen
-
bei Erstaustellung
Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11** Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden
-
bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten ist
die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prfügung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts
außerorts auch Autobahn und Kraftstraße)
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Mindestalter: 18 Jahre |
Wenn Sie den Führerschein der
"alten" Klasse 3 haben
-
dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren
(Zugfahrzeug max. 7,5 t zG***).
-
bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die
Klassen B, BE, C1, C1E, M, L und S erteilt.
-
Die Klassen C1 und C1E sollen künftig auf das 65.
Lebensjahr befristet werden.
-
Wer nicht umtauscht, wird dann ab dem
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge mit mehr als
3,5 t zG*** fahren dürfen.
-
Dies soll auch gelten, wenn die Klassen C1 und
C1E beim Umtausch unbefristet erteilt wurden.
-
müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem
50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte
Kombinationen - umtauschen wenn Sie
Fahreugkombinationen fahren wollen, die über den
Umfang der Klasse C1E hinausgehen (über 12 t zG***).
Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren
Gesundheitszustand un Ihr Sehvermögen. Ansonsten
müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen.
Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
- Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der
Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW
Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen,
bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
- Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer
bbH* von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträder
die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr
gekommen sind, beträgt die bbH* 50 km/h)
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992
erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
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| BE |
Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen
Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen
der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG***, wenn die zulässige
Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
- Anhänger über 750 kg zG***, wenn die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die
Leermasse des Pkw aber die Summe der
Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als
3,5 t
Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen
Anhänger (Auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen
oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
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Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
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Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und
Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn
und Kraftfahrstraße)
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Mindestalter: 18 Jahre
Sie benötigen den Führerschein
der Klasse B oder müssen zumindest
die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
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| M |
Motorrad maximal 45 km/h bbH*
Elektro- oder
Verbrennungsmotor bis 50 ccm
Hubraum
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Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
|
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11** Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer 30 Minuten - (Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)
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Mindestalter: 16 Jahre |
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm
Hubraum nd einer bbH* von max.
50 km/h, wenn sie bis zum
31.12.2001 erstmals in Verkehr
gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem
Recht der ehemaligen DDR bis zum
28.02.1992, erstmals in den
Verkehr gekommen sind.
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| Mofa |
Mofa maximal 25 km/h bbH*,
einsitzig, Elektro- oder
Verbrennungsmotor bis 50 ccm
Hubraum
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Theorie:
- 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs
In diesem Kurs werden alle fürMofa-Fahrer
wichtigen Regelungen gezielt unterrichtet.
oder:
- Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer
Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-
Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der
Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.
Praxis:
- 90 Minuten Grundausbildung
- unabhängig von der Form des
theoretischen Unterrichts -
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Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 20 Fragen - ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung entfällt
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Mindestalter: 15 Jahre |
Wer vor dem 01.04.1965 geboren
ist, darf Mofa auch ohne
Prüfbescheinigung fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis
ist, gleich welcher Klasse, benötigt
zum führen eines Mofas ebenfalls
keine Prüfbescheinigung.
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| S |
Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH* max. 45 km/h
- Leermasse bei vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
mit Motoren- / Antriebsarten:
- Fremdzündungsmotor
(z.B. Benziner)
Hubraum max. 50 ccm
- andere Verbrennungsmotoren
(z.B. Diesel)
max. 4 kW Nutzleistung
- Elektromotor
max. 4 kW Nenndauerleistung
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Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
|
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Erstaustellung
Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11** Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden
- bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten ist
die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 30 Minuten
(Prüfungsinhalte: Fahren innerorts)
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Mindestalter: 16 Jahre
Die Klasse S ist nur in den
Klassen B und T eingeschlossen.
Nicht aber in den Motorradklassen
und der Klasse L. |
Die Führerscheinklasse S
wird im Laufe des Jahres
2004 eingeführt.
Zulassung:
- Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei
- benötigen aber eine Betriebserlaubnis
- dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden.
Helmpflicht:
- Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen
Kleinkrafträdern sind wie alle anderen
Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu
tragen.
- Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne
Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines
Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll.
Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes
über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.
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