Folgende Führerscheinklassen können Sie bei uns erlernen:

Klasse Was darf ich damit fahren? Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Welche Prüfung muss ich machen? Außerdem ist zu beachten Wissenswertes
A
beschränkt
Motorrad bis 25 kW Motorleistung
und einer Leermasse von
mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen
alle Krafträder gefahren werden.

Eingeschlossene Klassen: A1, M
Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
    persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

  • Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen
  • bei Erstaustellung
    Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11** Fehlerpunkten
    ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten ist
    die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
  • Dauer mindestens 60 Minuten bei Klasse A
    beschränkt und unbeschränkt
  • mindestens 45 Minuten bei Klasse A1
  • (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb
    und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und
    Kraftfahrstraße)
Mindestalter: 18 Jahre Wer den "alten" Führerschein der
Klasse 1a hat und
leistungsunbegrenzte Krafträder
fahren möchte, muss den
Führerschein umtauschen.
A
unbeschränkt
Motorrad über 25 kW Motorleistung
oder einer Leermasse von weniger als
6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen:
A beschränkt, A1, M
Mindestalter: 25 Jahre  
A1 Motorrad bis 125ccm Hubraum und
nicht mehr als 11 kW Motorleistung
Bis zur vollendung des 18. Lebensjahres
dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens
80 km/h bbH* gefahren werden.

Eingeschlossene Klasse: M
Mindestalter: 16 Jahre Mit dem "alten", vor dem
01.04.1980 erteilten, Führerschein
der Klasse 3 oder 4 dürfen auch
Leichtkrafträder der Klasse A1
gefahren werden.
B Kraftwagen bis 3,5 t zG***

Mit der Klasse B dürfen Sie
mit einem Kraftfahrzeug
bis 3,5t folgende Anhänger
ziehen:
  • Anhänger bis 750 kg zG***
  • Anhänger über 750 kg zG***
    wenn die zulässige Gesamtmasse des
    Anhängers nicht größer ist als die
    Leermasse des Kraftwagens und
    die Summe der zulässigen Gesamtmassen
    von Zugfahrzeug und Anhänger nicht
    größer ist als 3,5 t
Eingeschossene Klassen: M, L, S
Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff


Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
    persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen
  • bei Erstaustellung
    Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11** Fehlerpunkten
    ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten ist
    die Prüfung nicht bestanden


Praktische Prfügung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts
außerorts auch Autobahn und Kraftstraße)
Mindestalter: 18 Jahre Wenn Sie den Führerschein der
"alten" Klasse 3 haben
  • dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren
    (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG***).
  • bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die
    Klassen B, BE, C1, C1E, M, L und S erteilt.
  • Die Klassen C1 und C1E sollen künftig auf das 65.
    Lebensjahr befristet werden.
  • Wer nicht umtauscht, wird dann ab dem
    65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge mit mehr als
    3,5 t zG*** fahren dürfen.
  • Dies soll auch gelten, wenn die Klassen C1 und
    C1E beim Umtausch unbefristet erteilt wurden.
  • müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem
    50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte
    Kombinationen - umtauschen wenn Sie
    Fahreugkombinationen fahren wollen, die über den
    Umfang der Klasse C1E hinausgehen (über 12 t zG***).
    Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren
    Gesundheitszustand un Ihr Sehvermögen. Ansonsten
    müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen.


Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
  • Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
    Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der
    Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW
    Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen,
    bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
  • Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
    Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem
    Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer
    bbH* von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträder
    die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr
    gekommen sind, beträgt die bbH* 50 km/h)
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
    Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992
    erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
BE Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen
Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen
der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
  • Anhänger über 750 kg zG***, wenn die zulässige
    Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
  • Anhänger über 750 kg zG***, wenn die zulässige
    Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die
    Leermasse des Pkw aber die Summe der
    Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als
    3,5 t

Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen
Anhänger (Auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen
oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben


Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
    persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung entfällt


Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und
Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn
und Kraftfahrstraße)
Mindestalter: 18 Jahre

Sie benötigen den Führerschein
der Klasse B oder müssen zumindest
die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
M Motorrad maximal 45 km/h bbH*
Elektro- oder
Verbrennungsmotor bis 50 ccm
Hubraum
Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff


Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
    persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11** Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer 30 Minuten - (Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)
Mindestalter: 16 Jahre Als Kleinkrafträder gelten auch
  • Krafträder mit max. 50 ccm
    Hubraum nd einer bbH* von max.
    50 km/h, wenn sie bis zum
    31.12.2001 erstmals in Verkehr
    gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem
    Recht der ehemaligen DDR bis zum
    28.02.1992, erstmals in den
    Verkehr gekommen sind.
Mofa Mofa maximal 25 km/h bbH*,
einsitzig, Elektro- oder
Verbrennungsmotor bis 50 ccm
Hubraum
Theorie:
  • 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs
    In diesem Kurs werden alle fürMofa-Fahrer
    wichtigen Regelungen gezielt unterrichtet.

oder:

  • Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer
    Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-
    Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der
    Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.


Praxis:
  • 90 Minuten Grundausbildung
    - unabhängig von der Form des
    theoretischen Unterrichts -
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 20 Fragen - ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung entfällt
Mindestalter: 15 Jahre Wer vor dem 01.04.1965 geboren
ist, darf Mofa auch ohne
Prüfbescheinigung fahren.

Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis
ist, gleich welcher Klasse, benötigt
zum führen eines Mofas ebenfalls
keine Prüfbescheinigung.
S Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bbH* max. 45 km/h
  • Leermasse bei vierrädrigen
    Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
  • mit Motoren- / Antriebsarten:
  • Fremdzündungsmotor
    (z.B. Benziner)
    Hubraum max. 50 ccm
  • andere Verbrennungsmotoren
    (z.B. Diesel)
    max. 4 kW Nutzleistung
  • Elektromotor
    max. 4 kW Nenndauerleistung
Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff


Praxis:
  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
    persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Theorieprüfung ist abzulegen
  • bei Erstaustellung
    Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11** Fehlerpunkten
    ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten ist
    die Prüfung nicht bestanden


Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 30 Minuten
(Prüfungsinhalte: Fahren innerorts)
Mindestalter: 16 Jahre

Die Klasse S ist nur in den
Klassen B und T eingeschlossen.
Nicht aber in den Motorradklassen
und der Klasse L.
Die Führerscheinklasse S
wird im Laufe des Jahres
2004 eingeführt.

Zulassung:
  • Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei
  • benötigen aber eine Betriebserlaubnis
  • dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden.

Helmpflicht:
  • Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen
    Kleinkrafträdern sind wie alle anderen
    Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu
    tragen.
  • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne
    Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines
    Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll.
    Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes
    über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.

* bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
** Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
*** zG = zulässige Gesamtmasse